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Entsorgung

Entsorgung von Fäkalien

Die fachgerechte Entsorgung fäkalhaltiger Abfälle, beispielsweise aus Sammel- oder Klärgruben, Kleinkläranlagen, Sanitär- oder Sozialcontainern, fällt ebenfalls in unseren Dienstleistungsbereich. Wird das Abwasser nicht über einen Kanal entsorgt, sondern in Gruben oder Kleinkläranlagen gesammelt, übernehmen wir die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalien und Klärschlamm. Dabei werden Fäkalien in unterirdischen Sammeltanks in Klärwerken bearbeitet, wo dann durch mechanische oder biologische Methoden Klärschlamm anfällt. Dieser wird dann je nach Schadstoffbelastung unterschiedlich verwendet – zum Beispiel als Dünger in der Landwirtschaft oder in einem Kraftwerk.

Wir kümmern uns als kompetenter Partner um die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Fäkalien und Klärschlamm und bieten alle Lösungen aus einer Hand.

Kontakt

Abfälle aus der Kanalreinigung

Für die einwandfreie Funktion von Entwässerungssystemen (Oberflächenentwässerung, Brauchwassersysteme etc.) ist eine regelmäßige Reinigung unumgänglich. Eine starke Belastung mit Laub, Sand oder sonstiger Verunreinigung kann die Funktionsfähigkeit des Kanals und somit den Abfluss von Wasser einschränken. Auch hier bieten wir die Option der Aufreinigung und Entsorgung von anfallendem Räumgut.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Fachbetrieb mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Kanalreinigung geht. Nehmen Sie hierzu gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Fettabscheider – unbeliebt, aber unabdingbar

Zunehmend werden gastronomische Betriebe mit Speisezubereitung oder Spülbetrieb von den Kommunen in die Pflicht genommen, wenn es darum geht, fetthaltiges Küchenabwasser in das öffentliche Kanalnetz einzuleiten. Für viele Gastronomen eine unverständliche Forderung, jedoch aus Sicht der Kommunen durchaus verständlich. Die Gründe für eine Vorbehandlung des Abwassers sind einleuchtend. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Kommunen darauf bedacht, dass ihr teilweise schon heute überlastetes Kanalnetz nicht weiter beansprucht wird. Sie fordern deshalb eine Vorreinigung von Abwässern aus Gewerbebetrieben in entsprechenden Anlagen, bevor diese ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden.

Fettabscheider müssen laut DIN-Norm mindestens einmal im Monat, aber vorzugsweise zweiwöchentlich, vollständig geleert und gereinigt werden. Außerdem müssen die Abscheider sich einmal im Jahr einer Wartung durch einen sachkundigen Betrieb unterziehen. Alle fünf Jahre muss eine Generalinspektion stattfinden.

Bei der Entsorgung und Aufreinigung Ihrer Abscheideranlage stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite. Wir führen die Leerung, Säuberung und Wartung von Fettabscheidern sorgfältig und fachgerecht durch. Dabei beachten wir die entsprechenden DIN-Normen sowie die Bestimmungen des Umweltschutzrechts wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nach der Leerung und Säuberung der Fettabscheider führen wir eine Funktionskontrolle durch und dokumentieren bautechnische Mängel, sofern welche vorliegen sollten. Dann erhalten Sie von uns eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung für Ihre Dokumentation.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

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